Finanzielle Engpässe überbrücken: mit Fördermitteln, Liquiditätshilfe und weiteren Unterstützungsleistungen.
Corona-Kredithilfe
Finanzielle Engpässe überbrücken
Wir stehen Ihnen zur Seite – auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für Unternehmer und Gewerbetreibende mit sich. Diesen Herausforderungen müssen Sie sich jedoch nicht alleine stellen. Die VR Bank Rhein-Neckar eG möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern. Die von der Bundesregierung und Ländern beschlossenen und angekündigten Hilfsmaßnahmen können Sie über die Seiten der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beantragen. Bei den Förderprogrammen sind wir gerne für Sie da.

Aktuelle Informationen
Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich verbessert: Die Beantragung wird einfacher, die Förderung großzügiger und sie steht mehr Unternehmen zur Verfügung. Auch die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels werden berücksichtigt. Außerdem wird die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert.
Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich auf eine Verlängerung der bisherigen Corona-Maßnahmen bis zum 14. Februar verständigt. Da eine nachgewiesenen Mutation des Virus die Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie bedroht, wollen Bund und Länder dieser Gefahr jetzt vorbeugen. Mehr Informationen hier.
Die Überbrückungshilfe III wird nochmals ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen jetzt auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen seit dem 16. Dezember betroffen sind. Hier finden Sie die aktuellen Informationen.
Aufgrund der weitreichenden Einschränkungen laufen die Corona-Hilfen so lange wie nötig weiter, sagt Olaf Scholz. Die neue Überbrückungshilfe III sorgt dafür, dass Unternehmen und Arbeitsplätze durch diese schwierige Zeit kommen.
Die derzeit geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden verlängert und teilweise verschärft. Darauf haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder geeinigt. Kanzlerin Merkel betonte, die Maßnahmen seien hart, aber "absolut notwendig". Die Maßnahmen werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember kann ab sofort beantragt werden. Soloselbständige und auch die sogenannten prüfenden Dritten, d.h. u.a. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer können die Anträge für Unternehmerinnen und Unternehmer stellen.
Die nochmals deutlich ausgeweitete Überbrückungshilfe III sieht Unterstützung für alle vor, die von den neuen Einschränkungen berührt sind. Diese Hilfe haben sie verdient, dazu sind wir als Gemeinschaft verpflichtet, sagt Olaf Scholz. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Nachdem die Stadt Mannheim am 4. Dezember mit einer neuen Allgemeinverfügung nächtliche Ausgangsbeschränkungen und Verschärfungen in Alten-und Pflegeheimen angeordnet sowie ein Verbot für Veranstaltungen und Schulsport ausgesprochen hat, passt sie ihre Allgemeinverfügung nun an den neuen Erlass des Sozialministeriums an, der Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz über 200 dazu verpflichtet, weiterreichende Maßnahmen anzuordnen.
Die neue Allgemeinverfügung ist hier einsehbar und tritt ab Dienstag, 8. Dezember, im Kraft. Die Beschränkungen im Einzelhandel gelten erst ab Mittwoch, 9. Dezember. Auch Frisörbetriebe, Barbershops und Sonnenstudios müssen erst am Mittwoch schließen.
Die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel haben unter anderem die aktuelle Pandemielage beraten. Dabei wurde beschlossen, dass die im November gefassten Corona-Auflagen bis zum 10. Januar 2021 verlängert werden.
Dezemberhilfe
Antragsberechtigt für die Dezemberhilfe sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe. Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.
Überbrückungshilfe III
Erfasst werden nun auch Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent (bisher 50) erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe und/oder Dezemberhilfe hatten. Der Förderhöchstbetrag pro Monat erhöht sich von bisher 50.000 Euro auf 200.000 Euro. Nunmehr sind alle Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz in Deutschland antragsberechtigt.
Im Folgenden können Sie den Beschluss als Ergebnis der Videokonferenz zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25.11.2020 als PDF Datei abrufen.
Von der angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der sogenannten Novemberhilfe. Die Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Der Kreis der Antragsberechtigten der Novemberhilfe wurde erweitert, um möglichst allen Betroffenen wirksam und schnell zu helfen. Die bisherige Überbrückungshilfe wird bis Juni 2021 verlängert und ausgeweitet. Insbesondere sieht die neue Überbrückungshilfe III deutliche Verbesserungen für Soloselbstständige und die besonders hart betroffene Kultur- und Veranstaltungsbranche vor. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie hier.
Das Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe steht. Darauf haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium geeinigt. Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.
Zur Pressemitteilung: https://www.bundesfinanzministerium.de/nl/6644dc58-1aeb-4716-aa4f-cb3d6d4d5997
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Weitere Details und Bedingungen der Hilfen stehen jetzt fest.
Ab sofort können die Anträge für die Überbrückungshilfe II gestellt werden. Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
Die gültigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie der Bundesländer finden Sie hier.
Bundesregierung und KfW haben beschlossen, das KfW-Sonderprogramm 2020 für Unternehmen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern und zudem den KfW-Schnellkredit mit 100-prozentiger Haftungsfreistellung auch für Unternehmen mit weniger als elf Mitarbeitern zu öffnen. Für Unternehmen mit weniger als elf Mitarbeitern wird der Förderkredithöchstbetrag beim KfW-Schnellkredit auf 300.000 Euro begrenzt. Sobald es weitere Informationen gibt, informieren wir Sie hier.
Um Unternehmen, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen in der Corona-Pandemie gezielt zu helfen, schafft die Bundesregierung umfassend erweiterte Unterstützung. Dazu zählen außerordentliche Hilfen für alle, die direkt von erneuten vorübergehenden Schließungen betroffen sind. Die Schnellkredite der KfW sollen zudem auch für kleine Unternehmen geöffnet und die Überbrückungshilfen nochmals verbessert und verlängert werden.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.
Im Folgenden können Sie den Beschluss als Ergebnis der Videokonferenz zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder als PDF Datei abrufen.
Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den IHKs der Städte Ludwigshafen und Mannheim.
Kreditprogramme
Folgende Förderprogramme von Bund und Ländern stehen Ihnen zur Verfügung:
Bundesweite Maßnahmen der KfW
Die staatliche KfW-Bankengruppe stellt ein Sonderprogramm bereit, um die Versorgung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mit Liquidität zu erleichtern.
Maßnahmen der Landesförderinstitute
Zusätzlich zum Sonderprogramm der KfW-Bankengruppe gibt es regionale Fördermaßnahmen. Die Landesförderinstitute erweitern aktuell ihre Programme.
Maßnahmen der Bürgschaftsbanken
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch Ausfallbürgschaften besichert werden. Die Bürgschaftsbanken erhöhen die Bürgschaftsquoten und -obergrenzen.
Weitere Informationen
Eine aktuelle Übersicht aller Fördermaßnahmen von Bund und Ländern finden Sie im Portal FörderWelt unseres Partners DZ BANK. Über eine integrierte Ansprechpartnersuche können Sie über das Portal direkt Kontakt zu uns aufnehmen. Alternativ sind unsere Firmenkundenberater wie gewohnt persönlich über alle digitalen und telefonischen Kontaktwege erreichbar und besprechen mit Ihnen gerne alle weiteren Schritte.
Zudem können Sie über den FördermittelFinder in der FörderWelt herausfinden, welches Programm sich für Sie am besten eignet. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Kreditantrag vorzubereiten und erste Angaben zu Ihrem Finanzierungsbedarf zu machen. Anschließend erhalten Sie eine Zusammenfassung an Ihre E-Mail-Adresse, die Sie als Grundlage für das Gespräch mit unseren Firmenkundenberatern nutzen können.
So können Sie die Förderung beantragen
Anträge können ab sofort gestellt werden
Die Anträge für die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Fördermaßnahmen der Landesförderinstitute können ab sofort bei Ihrer VR Bank Rhein-Neckar eG gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten war. Informationen zum Antrag bei den Bürgschaftsbanken erhalten Sie ebenfalls von Ihrer VR Bank Rhein-Neckar eG.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit ins Gespräch:
- eine Kurzbeschreibung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ihr Unternehmen,
- die letzten beiden vorliegenden Jahresabschlüsse (2017 und 2018 oder 2018 und 2019),
- eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) inklusive Summen- und Saldenliste von Dezember 2019 und aktuellste BWA aus 2020,
- einen Verbindlichkeitenspiegel (Darlehensstand, Zinssatz, Rückzahlungsmodalitäten),
- eine Liquiditätsplanung für die kommenden 12 bis 18 Monate.
Gegebenenfalls werden weitere Informationen für die Kreditentscheidung benötigt.
Bitte laden Sie die folgenden Dokumente herunter und bringen Sie diese ebenfalls ausgefüllt mit ins Gespräch.
Stundung von gewerblichen Darlehen
Das Moratorium für Nicht-Verbraucher der genossenschaftlichen Finanzgruppe, an dem wir uns beteiligen, wurde bis zum 31.03.2021 verlängert. Sollten Sie von der COVID-19-Pandemie derart wirtschaftlich betroffen sein, dass die Rückzahlung Ihrer Kredite gefährdet ist, sprechen Sie bitte Ihren Berater an. Dieser klärt dann mit Ihnen mögliche Stundungsmaßnahmen und die dazu erforderlichen Nachweise. Stundungsanträge müssen bei uns bis zum 31.03.2021 bei uns eingegangen sein.
Sie benötigen Hilfe? Unser VR-Firmenkundenservice hilft Ihnen auch gerne telefonisch oder per Chat weiter.
Kontakt VR-Firmenkundenservice
Häufige Fragen
Unternehmen, Konzerne, Selbstständige und Freiberufler können die Unterstützungsleistungen und Förderprogramme in Anspruch nehmen. Dabei unterscheiden sich die Programme jeweils für junge und etablierte Unternehmen.
Wichtig ist, dass Ihr Unternehmen vor dem 1. Januar 2020 keine Liquiditätsschwierigkeiten hatte und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufwies. Wichtig ist auch Ihre Kapitaldienstfähigkeit. Das heißt: Sie müssen weiterhin in der Lage sein, Ihre Kredite zurückzuzahlen.
Ihre persönlichen Firmenkundenberater sowie unsere Kollegen aus dem Kunden-Service-Center stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Sie besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise bei Beantragung der Fördermaßnahmen.