Elterngeld
Arbeitest du als Eltern während des Elterngeldbezuges (Basiselterngeld) in Teilzeit, erhälst
du über einen längeren Zeitraum ElterngeldPlus. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei
Monate ElterngeldPlus. So kannst du als Mutter oder Vater dein Elterngeldbudget besser
ausschöpfen. Zudem verlängert das ElterngeldPlus den Elterngeldbezug auch über den 14.
Lebensmonat des Kindes hinaus. Die Neuregelung zum ElterngeldPlus und
Partnerschaftsbonus sowie der Elternzeit gelten für Geburten ab dem 01.07.2015.
Zusammen mit dem ElterngeldPlus wurde ein Partnerschaftsbonus eingeführt. Teilen sich
Mutter und Vater die Betreuung des Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen
25 und 30 Wochenstunden, erhalten beide zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus.
Hierzu ist es erforderlich, dass du uns einen Antrag auf Teilzeit drei Monate vor Inanspruchnahme schriftlich einreichst. Nach deinem Antrag erhälst du spätestens vier Wochen vor Beginn deiner gewünschten Teilzeit einen Teilzeitvertrag während der Elternzeit.
Auch Alleinerziehende, die genauso vom Partnerschaftsbonus profitieren sollen, bekommen
vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Mit unserer Zustimmung kannst du auch bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld
Du bist in Elternzeit und möchtest wieder bei uns einsteigen?
Häufig kehren Mitarbeitende aus der Elternzeit mit dem Wunsch zurück,
zukünftig in Teilzeit zu arbeiten. Bitte lese weiter unter der Seite Teilzeitbeschäftigung.