Gemäß der jeweils gültigen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten, um arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufserkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu verhüten.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.
Als Kreditgenossenschaft müssen wir allen Angestellten bis zum 40. Lebensjahr alle fünf Jahre und allen Angestellten ab dem 41. Lebensjahr alle drei Jahre eine arbeitsmedizinische Vorsorgeleistung im Rahmen einer G 37 Untersuchung anbieten. Die VR Bank Rhein-Neckar eG differenziert hier nicht aufgrund des Alters unserer Mitarbeitenden.
Unsere Betriebsärztin führt regelmäßig die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durch. Diese Vorsorgeuntersuchungen sind für dich freiwillig und kostenfrei, der Arbeitgeber wird über die Untersuchungsergebnisse nicht informiert, es sei denn, du stimmst ausdrücklich zu. Unsere durchführende Betriebsärztin ist an die ärztliche Schweigepflicht gebunden und deckt im Rahmen einer individuellen Beratung alle Themen des arbeitsmedizinischen Bereichs ab (Beratungen zur allgemeinen Gesundheit am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzgestaltung, vorbeugende Maßnahmen, Augenuntersuchung speziell für den Bildschirmarbeitsplatz etc.).
Für die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung achten wir auf verschiedene Standorte, um dir als Mitarbeitenden kurze Fahrtzeiten zu ermöglichen.