Altersteilzeit

„Wir halten für unsere Mitarbeitenden attraktive und motivierende Rahmenbedingungen vor.“

Das Wichtigste auf einen Blick

Die VR Bank Rhein-Neckar eG möchte gerne, mit der Möglichkeit der Altersteilzeit, einen gleitenden Übergang in den Ruhestand anbieten.

Wie lange ist die Altersteilzeit?
Der Zeitraum bzw. die Dauer für die Altersteilzeit muss mindestens zwei Jahre betragen und wird von der VR Bank Rhein-Neckar eG grundsätzlich bis zu sechs Jahren angeboten.

Wichtig ist zudem, dass die Vereinbarung sich über den Zeitraum erstreckt, der mit dem Beginn der Altersrente endet. Erkundige dich daher unbedingt vorher bei der Rentenversicherung, wann dein Anspruch auf Altersrente in Kraft tritt, beziehungsweise wann du in den vorzeitigen Ruhestand gehen kannst. Bitte vereinbare einen Termin mit der zuständigen Rentenstelle.

Wer kann Altersteilzeit beantragen?

  • Du hast das 55. Lebensjahr vollendet.
    Hinweis: Zum Zeitpunkt des Beginns deiner Altersteilzeit musst du das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben.
  • Ein Abschluss der Altersteilzeit ist frühestens 12 Monate vor Beginn der Aktivphase der Altersteilzeit möglich.
  • Du bist innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Altersteilzeit 1080 Kalendertage einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen. Dazu zählen auch beispielsweise Zeiten, in denen Krankengeld gezahlt wurde.

Wie sieht die Vertragsgestaltung aus?
Unsere Form der Altersteilzeit ist das Blockmodell. Hierbei wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Beschäftigungsphasen unterteilt. In der ersten, sogenannten Arbeitsphase, bleibt die wöchentliche Arbeitszeit ungekürzt. In der zweiten Phase, der Freistellungsphase, wird der Arbeitnehmer von seiner Arbeitsleistung freigestellt. Über die Gesamtdauer ergibt sich eine Reduzierung der Arbeitszeit.

Ein Attraktivitätsmerkmal des Altersteilzeitmodells ist, dass der Arbeitnehmer für die nun geleistete halbe Arbeitszeit nicht das halbe Gehalt erhält, sondern 70 % seines Gehaltes. Auch die Einzahlung in die Rentenkasse während der Altersteilzeit beträgt mindestens 80% auf das monatliche Regelarbeitsentgelt.

Der Betrag in Höhe 80 % des Regelarbeitsentgelts ist zu begrenzen, wenn er höher ist als der Unterschiedsbetrag  zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem monatlichen Regelarbeitsentgelt. Die Aufstockung des gesetzlichen Rentenbeitrags wird bei der Altersteilzeit vom Arbeitgeber allein getragen.

Die 20%ige Aufstockung des Regelarbeitsentgeltes ist steuerfrei. Allerdings unterliegen die Aufstockungsbeträge dem Progressionsvorbehalt, d.h. sie werden bei der Ermittlung deines Steuersatzes auf dein Einkommen dazugerechnet.

Bitte vereinbare einen Termin mit deinem Steuerberater, um dich steuerlich beraten zu lassen.

  • Die tarifliche Sonderzahlung wird bei Altersteilzeit auf 12 Monate umverteilt
  • Du nimmst an Tariferhöhungen teil
  • Während der Aktivphase hast du den vollen Anspruch auf deinen Urlaub
  • Nebentätigkeiten sind bei uns anzuzeigen und zu genehmigen

Besonderheiten

  • Der Arbeitgeberzuschuss für die Altersvorsorge wird sowohl in der Aktiv- als auch
    Passivphase gezahlt.
  • Eventuell können sich Änderungen bei deiner Krankenversicherung ergeben.