Die VR Bank Rhein-Neckar eG möchte gerne, mit der Möglichkeit der Altersteilzeit, einen gleitenden Übergang in den Ruhestand anbieten.
Wie lange ist die Altersteilzeit?
Der Zeitraum bzw. die Dauer für die Altersteilzeit muss mindestens zwei Jahre betragen und wird von der VR Bank Rhein-Neckar eG grundsätzlich bis zu sechs Jahren angeboten.
Wichtig ist zudem, dass die Vereinbarung sich über den Zeitraum erstreckt, der mit dem Beginn der Altersrente endet. Erkundige dich daher unbedingt vorher bei der Rentenversicherung, wann dein Anspruch auf Altersrente in Kraft tritt, beziehungsweise wann du in den vorzeitigen Ruhestand gehen kannst. Bitte vereinbare einen Termin mit der zuständigen Rentenstelle.
Wer kann Altersteilzeit beantragen?
- Du hast das 55. Lebensjahr vollendet.
Hinweis: Zum Zeitpunkt des Beginns deiner Altersteilzeit musst du das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben. - Ein Abschluss der Altersteilzeit ist frühestens 12 Monate vor Beginn der Aktivphase der Altersteilzeit möglich.
- Du bist innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Altersteilzeit 1080 Kalendertage einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen. Dazu zählen auch beispielsweise Zeiten, in denen Krankengeld gezahlt wurde.