Die VR Bank Rhein-Neckar eG möchte gerne, mit der Möglichkeit der Altersteilzeit, einen gleitenden Übergang in den Ruhestand anbieten.
Wie lange ist die Altersteilzeit?
Der Zeitraum bzw. die Dauer für die Altersteilzeit muss mindestens zwei Jahre betragen und wird von der VR Bank Rhein-Neckar eG grundsätzlich bis zu sechs Jahren angeboten.
Wichtig ist zudem, dass die Vereinbarung sich über den Zeitraum erstreckt, der mit dem Beginn der Altersrente endet. Erkundigen Sie sich daher unbedingt vorher bei der Rentenversicherung, wann Ihr Anspruch auf Altersrente in Kraft tritt, beziehungsweise wann Sie in den vorzeitigen Ruhestand gehen könnten. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Rentenstelle.
Wer kann Altersteilzeit beantragen?
- Sie haben das 55. Lebensjahr vollendet.
Hinweis: Zum Zeitpunkt des Beginns Ihrer Altersteilzeit müssen Sie das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben. - Sie sind innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Altersteilzeit 1080 Kalendertage einer
sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen. Dazu zählen auch beispielsweise Zeiten, in denen Krankengeld gezahlt wurde.