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Bausparen für Kinder

Heute sind es vielleicht noch die ersten eigenen vier Wände im Kinderzimmer. Morgen stehen Ausbildung, Studium, die erste Wohnung oder der Wunsch nach einem eigenen Zuhause an. Mit einem Bausparvertrag können Sie frühzeitig den finanziellen Grundstein für die Zukunft Ihres Kindes legen – sicher, planbar und mit Perspektive. Gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen Bausparkasse Schwäbisch Hall zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten Ihnen dafür offenstehen.

Vorteile

Nachhaltiges Geschenk machen

Sicheres Finanzpolster aufbauen

Staatliche Förderung nutzen

Heute vorsorgen, morgen Möglichkeiten schaffen

Lena ist 6 Jahre alt und wächst in der Metropolregion Rhein-Neckar auf . Ihre Eltern möchten frühzeitig etwas für ihre Zukunft zurücklegen – damit sie später zum Beispiel ein Auslandssemester finanzieren, ihre erste eigene Wohnung einrichten oder den Grundstein für die eigenen vier Wände legen kann. Deshalb schließen sie für ihre Tochter einen Bausparvertrag im Tarif FuchsStart ab.

Mit regelmäßigen Einzahlungen wächst über die Jahre ein finanzielles Polster heran. Gleichzeitig kann Lena von weiteren Vorteilen profitieren, die speziell auf junge Bausparerinnen und Bausparer ausgerichtet sind – beispielsweise vom Junge-Leute-Bonus² und vom Zinsplus³.

Sicher Eigenkapital aufbauen

Je früher Sie den finanziellen Grundstein für die Zukunft des Kindes legen, desto mehr lässt sich im Lauf der Jahre daraus machen. Geeignet ist hier zum Beispiel die Tarifvariante FuchsStart.

Bonus mitnehmen

Den Junge-Leute-Bonus2 der Bausparkasse Schwäbisch Hall in Höhe von 200 Euro gibt's einmalig für Personen unter 28 Jahren.

Extrazins nutzen

Sparen Sie bis zur Zuteilung des Bausparvertrags, winkt zum Beispiel im Tarif FuchsStart ein Zinsplus, das den Guthabenzins auf 0,45 Prozent erhöht.3

Guthaben frei verwenden

Ob das Kind das Ersparte einmal in die eigenen vier Wände steckt oder lieber als finanzielles Polster für Ausbildung oder Studium verwendet, entscheidet es später selbst.1

Ab 16 Jahren Förderung einheimsen

Der Staat unterstützt Jugendliche ab 16 Jahren beim Bausparen mit der Wohnungsbauprämie. Ein eigenes Einkommen ist nicht nötig. Gibt es ein regelmäßiges Gehalt, zahlt später das arbeitgebende Unternehmen eventuell vermögenswirksame Leistungen. Darauf gewährt der Staat zusätzlich die Arbeitnehmer­spar­zulage.

Günstiges Darlehen ermöglichen

Über einen Bausparvertrag sichern Sie dem Nachwuchs die Chance auf ein Bauspardarlehen mit günstigem und stabilem Zins in der Zukunft – und damit eine gute Grundlage für den späteren Wunsch nach den eigenen vier Wänden, auch hier in der Metropolregion Rhein-Neckar.

Was Sie noch wissen sollten

  • Sie können einen Bausparvertrag für Ihr Kind, Enkelkind oder Patenkind abschließen. Es wird in jedem Fall die Zustimmung der oder des Erziehungsberechtigten per Unterschrift benötigt.
  • Ob Geburtstag, Taufe, Ostern oder Weihnachten: Sowohl Eltern als auch Verwandte oder befreundete Personen – Patinnen und Paten eingeschlossen – dürfen jederzeit Geld in den Bausparvertrag des Kindes einzahlen.
  • Ein zusätzliches finanzielles Polster bauen Sie mit einem privaten Altersvorsorgedepot auf, beispielsweise der Frühstart-Rente. Sie setzt auf Chancen am Kapitalmarkt. Die Empfehlung der Heimatexpertinnen und -experten lautet „Wände und Rente“.

 

Tipp

Bekommen Sie Kindergeld, lässt sich davon ein Teil für den Bausparvertrag des Kindes verwenden.

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1 Personen unter 25 Jahren können einmalig nach 7 Jahren über ihr per Wohnungsbauprämien gefördertes Bausparguthaben frei verfügen. Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung ist die Förderung auf die 7 letzten Sparjahre begrenzt.

2 Einmalig nur für Personen unter 28 Jahren in der Tarifvariante FuchsStart; die Höhe des Bonus wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, weitere Voraussetzungen gemäß Paragraf 3 ABB.

3 Weitere Voraussetzungen gemäß Paragraf 3 ABB; die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.