- Staatliche Förderungen nutzen
- Für jeden die passende Finanzierung
- Wert der Immobilie steigern
Energetische Sanierung
Steigende Energiekosten, gesetzliche Pflichten sowie der Schutz des Klimas zwingen Immobilienbesitzer, sich mit dem Thema energetische Sanierung auseinander zu setzen.
Durch eine energetische Sanierung wird der Energieverbrauch gesenkt. Zusätzlich wird der Wert Ihrer Immobilie gesteigert. Es gibt verschiedene Maßnahmen, die ein Gebäude energieeffizienter gestalten. Sie können Ihre Immobilie rund um sanieren oder einzelne Maßnahmen umsetzen.
Position | Maßnahme | Beschreibung | Investitionskosten | Spar-Potential |
---|---|---|---|---|
1 | Dachsanierung | (inklusive Wärmedämmung) | ca. 40.000 Euro | bis zu 30 % |
2 | Photovoltaik zur Stromerzeugung | (inklusive Eigenverbrauch) | ca. 20.000 Euro | bis zu 27 % |
3 | Solaranlage zur Warmwasserbereitung | (inklusive Wärmedämmung) | ca. 5.000 Euro | bis zu 7 % |
4 | Neue Fenster | ca. 10.000 - 25.000 Euro | bis zu 10 % | |
5 | Fassadensanierung | (inklusive Wärmedämmung) | ca. 50.000 Euro | bis zu 24 % |
6 | Dämmung Kellerdecke | ca. 5.000 Euro | bis zu 6 % | |
7 | Neue, klimafreundliche Heizung | ca. 20.000 - 50.000 Euro | bis zu 30 % | |
8 | Ladestation E-Mobilität | ca. 500 - 2.000 Euro | ||
9 | Renovierung Bad | ca. 20.000 Euro | ||
10 | Einbruchschutz | ca. 1.000 - 2.000 Euro | ||
11 | Smart-Home-Technik | ca. 200 - 5.000 Euro | 5 - 10 % |
*Bitte klicken Sie auf die Zahlen, um weitere Informationen zu erhalten.
Sanierungspflichten
Als Teil der Energieeffizienzziele hat die Bundesregierung beschlossen, dass der Gebäudebestand bis 2045 nahezu klimaneutral sein soll. Um dieses Ziel zu erreichen muss die Sanierungsrate steigen. Die EU und die Bundesregierung gehen daher gesetzlich mit Sanierungspflichten voran. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen.
Diese betreffen:
- Austausch der Heizung
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. Dach
- Dämmung von Rohrleitungen.
Nach diesem Gesetz sind bei Eigentümerwechsel Sanierungsmaßnahmen bei Ein- und Zweifamilienhäuser vorgeschrieben.
Dies gilt für alle Häuser mit einem Baubeginn vor dem 01.02.2002. Die Sanierung muss innerhalb von 2 Jahren nach Einzug umgesetzt sein.
Überwacht wird dies ggf. durch den Schornsteinfeger oder das örtliche Bauamt.
Desweiteren gilt:
- Ab Anfang 2024 müssen alle neu eingebauten Heizungen auch bei einem Austausch einen Anteil von 65 % EE haben.
- Bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Bestandsgebäudes gibt es eine Solardachpflicht. Hier geht`s zum Solarkataster BW und Solarkataster RP.
Kostenloser Sanierungs-Check
Erhalten Sie mit wenigen Klicks und Angaben eine Einschätzung, bei welchen Teilen Ihres Objekts Sanierungsbedarf besteht. Hier geht´s zum Modernisierungs-Check.
Oder lassen Sie sich direkt einen Energieausweis erstellen. Hier geht´s zum Energieausweis.
FAQ Energetische Sanierung
Sanierung?
Unter einer energetischen Sanierung versteht man, die Modernisierung einer Immobilie, wodurch der Energiebedarf reduziert wird.
Sanierung?
Überprüft werden die Maßnahmen ggf. durch den Schornsteinfeger oder das örtliche Bauamt.
Sanierung?
Durch eine energetische Sanierung wird der Energiebedarf für eine immobilie reduziert. Dadurch senken sich auch die Heizkosten, da weniger Energie verbraucht wird.
Sanierung?
Je nach Auswahl der Maßnahmen kann eine energetische Sanierung zwischen 5.000 und 200.000 Euro kosten. Bei einem Invest von 200.000 Euro würden alle Maßnahmen einer energetischen Sanierung umgesetzt werden. Die Maßnahmen können auch nacheinander umgesetzt werden.
ist Pflicht?
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen.
Diese betreffen:
- Austausch der Heizung
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. Dach
- Dämmung von Rohrleitungen.
Nach diesem Gesetz sind bei Eigentümerwechsel Sanierungsmaßnahmen bei Ein- und Zweifamilienhäuser vorgeschrieben.
Dies gilt für alle Häuser mit einem Baubeginn vor dem 01.02.2002. Die Sanierung muss innerhalb von 2 Jahren nach Einzug umgesetzt sein.
Desweiteren gilt
- Ab Anfang 2024 müssen alle neu eingebauten Heizungen (auch bei einem Austausch) einen Anteil von 65 % EE haben.
- Bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Bestandsgebäudes gibt es eine Solardachpflicht. Hier geht`s zum Solarkataster BW und Solarkaster RP.
verpflichtend?
Bei einer umfangreichen Sanierung oder beim Kauf einer Immobilie, ist die Energieberatung laut GEG verpflichtend. Auch bei der Nutzung staatlicher Förderungen ist eine Energieberatung Voraussetzung.
Wenn nur einzelne Sanierungsmaßnahmen ohne Nutzung von Fördermittel umgesetzt werden, ist die Energieberatung nicht verpflichtend.
Wir beraten Sie gern
Die Sanierung einer Immobilie ist etwas Besonderes und zudem ein komplexer Prozess, bei dem es vieles zu beachten gilt. Ihr persönlicher Berater unterstützt Sie gerne dabei. Vereinbaren Sie gleich einen Termin und lassen Sie sich professionell beraten.