- Individuelle Laufzeit
- Fester Zinssatz
- Sichere Geldanlage
VR-Sparbrief – sicher und planbar
Attraktive Zinsen sichern
Mit unserem Sparbrief sichern Sie sich attraktive Konditionen. Legen Sie Ihr Geld bereits ab 1.000 Euro fest bei uns als Sparbrief an. Sie bestimmen individuell, wie viel Geld Sie über welchen Zeitraum anlegen möchten.
Für eine Laufzeit von 1,5 Jahren erhalten Sie beispielsweise den garantierten Zins von 2,25 % p.a. mit unserem VR-Sparbrief.
Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere Festzinsanlage ohne Kursrisiko suchen.
Für die Anlage des VR-Sparbriefs benötigen Sie ein Girokonto oder ein VR-Verrechnungskonto bei der VR Bank Rhein-Neckar eG.
Kreuzfahrt, Führerschein oder neues Auto? Mit uns sparen Sie sich zum Ziel!
Individueller Anlagebetrag
Legen Sie Ihr Geld an - Schon ab einem Mindestbetrag von nur 1.000 Euro
Attraktive Zinsen sichern
Garantierter Festzins für die Gesamtlaufzeit von bis zu 2,25 % p.a.
Zurücklehnen und zum Ziel sparen
Sparbrief abschließen – Zinsen erhalten – Anlagebetrag wachsen lassen
Konditionen: Laufzeit und Zinsen
Wählen Sie aus unterschiedlichen Laufzeiten und sichern Sie beispielsweise für eine Laufzeit von 1,5 Jahren den garantierten Zinssatz von 2,25 % p.a.
Sie legen selbst fest, über welchen Zeitraum Sie Ihren gewünschten Betrag fest anlegen möchten und erhalten dafür attraktive Zinsen. Bereits mit einem Anlagebetrag ab 1.000 Euro über eine Laufzeit von einem Jahr erhalten Sie 2,00 % Zinsen p.a.
Laufzeit | Zinsen* |
---|---|
1 Jahr | 2,00 % p.a. |
1,5 Jahre | 2,25 % p.a. |
2 Jahre |
1,70 % p.a. |
3 Jahre |
1,60 % p.a. |
4 Jahre |
1,55 % p.a. |
So geht‘s:
1. VR-Sparbrief eröffnen:
Sie legen Ihre Wunsch-Laufzeit für Ihren VR-Sparbrief und den Anlagebetrag von mindestens 1.000 Euro individuell fest. Vereinbaren Sie online einen Termin oder schließen Sie Ihren VR-Sparbrief direkt online ab. Für die Anlage des VR-Sparbriefs benötigen Sie ein Girokonto oder ein VR-Verrechnungskonto bei der VR Bank Rhein-Neckar eG.
2. Geld anlegen und zurücklehnen
Über Ihre gewählte Laufzeit bleibt Ihr Geld im VR-Sparbrief zum Festzins sicher angelegt. Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils am Ende eines Laufzeitjahres bzw. nach Laufzeitende.
3. Auszahlung:
Am Ende der vereinbarten Laufzeit wird Ihr VR-Sparbrief automatisch ausgezahlt – Sie müssen nicht kündigen.
Wir benachrichtigen Sie rechtzeitig vor Ende der Laufzeit und zahlen dann Ihre ersparte Summe (inkl. erwirtschafteter Zinsen) auf Ihr Konto aus.
Für alle Fragen rund um den VR-Sparbrief sind wir natürlich gerne für Sie da. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie direkt online einen Termin.
Noch keine Kundin / Kunde bei der VR Bank Rhein-Neckar? Kein Problem!
Für die Eröffnung des VR-Sparbriefs benötigen Sie ein VR-Verrechnungskonto oder Girokonto bei uns. Schließen Sie online ein Konto ab oder vereinbaren Sie ein Termin. Wir übernehmen die Eröffnung gerne für Sie. Nach der Eröffnung Ihres Konto bei der VR Bank Rhein-Neckar können Sie Ihren Sparbrief zu Top Konditionen abschließen.
Profitieren Sie von weiteren Vorteilen als Kunde der VR Bank Rhein-Neckar
- Mehr als online – Wir sind regional in über 30 Filialen vor Ort persönlich, aber auch online, mobil oder per Telefon für Sie da.
- Beratung auf Sie zugeschnitten – Persönlich, individuell, fair, transparent und auf Augenhöhe zu allen Finanzthemen und mehr.
- Gemeinsam stark – Wir gehören unseren Mitgliedern - Weder Aktionäre, Investmentgesellschaften oder der Staat reden mit.
Sicherheit & Wachstum clever kombiniert
KombiInvest: Die Kombination aus Sparbrief und nachhaltiger Geldanlage
Mit unserem Produkt KombiInvest setzen Sie auf planbare Zinsen und Ihre Chance auf Rendite. Ihr Geld fließt in den Sparbrief Invest mit Sonderkonditionen und in eine aktiv gemanagte Fondsvermögensverwaltung, die nachhaltige Projekte in der Region fördert. Sie wählen die Aufteilung indviduell. So nutzen Sie die Vorteile aus beiden Welten.
Noch Fragen?
Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie direkt online einen Termin.
Fragen zum Sparbrief
Was ist der VR-Sparbrief?
Der VR-Sparbrief ist eine sichere Geldanlage mit einer festen Laufzeit und einem fest vereinbarten Zinssatz. Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils am Ende eines Laufzeitjahres bzw. nach Laufzeitende. Nach der festgelegten Zeit wird Ihnen das Guthaben ausgezahlt, ohne dass Sie kündigen müssen. Während der Laufzeit kommen Sie nicht an das Geld.
Was sind Vor- und Nachteile vom Sparbrief?
Vorteile:
- Sichere und planbare Geldanlage – Garantierter Zins und fester Zeitraum
- Fest vereinbarter Zins – Meist mehr Zinsen als bei flexiblen Geldanlagen, wie zum Beispiel dem VR-Tagesgeld
- Keine Aktivitäten während der Laufzeit nötig – Wachstum und Auszahlung passieren automatisch
- Keine Kursschwankungen, hohe Planungssicherheit
Nachteile:
- Vor Laufzeitende ist keine Veränderung des Anlagebetrags möglich
- Eine vorzeitige Kündigung oder Auszahlung ist nicht möglich
Was ist der Unterschied zwischen Sparbrief und Festgeld?
Sparbriefe und das Festgeld sind beides sichere Geldanlagen mit einer festen Laufzeit und einem fest vereinbarten Zinssatz.
Die Unterschiede liegen in der Länge der Laufzeit und den Zinsen. In der Regel ist die Laufzeit beim Festgeld kürzer, oftmals zwischen einem Monat und einem Jahr.
Ein Sparbrief hat meist eine längerer Laufzeit von mindestens einem bis zu mehreren Jahren. Außerdem wird ein Sparbrief nach Ende der gewählten Laufzeit automatisch ausgezahlt, das Festgeld wird gewöhnlich automatisch verlängert.
Wie sicher ist der VR-Sparbrief?
Generell gelten Sparbriefe als eine sichere Form der Geldanlage, weil sie durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt sind. Außerdem bleibt Ihnen der vereinbarte Zinssatz bis zum Vertragsende sicher, auch wenn die Zinsen am Markt fallen. Bei der VR Bank Rhein-Neckar eG gewährleisten wir den Schutz Ihrer Einlagen darüber hinaus mit der amtliche anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken gewährleistet.
Weitere Fragen
Wenn Sie sich für die Anlage als Sparbrief entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen attraktiven Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welche Zeitspanne. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre VR Bank Rhein-Neckar eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Sparbrief an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR Bank Rhein-Neckar eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR Bank Rhein-Neckar eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.