Teilnahmebedingungen VR Bank Rhein-Neckar
1) Allgemeines
Mit der Teilnahme an der Aktion „Kunden werben Kunden“ erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Diese informieren über die Systemmechanik, den Zeitraum und die Ausschlusskriterien der Aktion. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von der VR Bank Rhein-Neckar eG ohne gesonderte Benachrichtigung aus wichtigem Grund geändert werden.
Die VR Bank Rhein-Neckar eG führt unter Berücksichtigung der nachfolgenden Teilnahmebedingungen die Aktion „Kunden werben Kunden“ (im Folgenden „Aktion“) durch.
2) Teilnahme und Zeitraum
Die Aktion startet am 15.03.2026 und wird in vier ausgewählten Filialen (Rheinau, Neckarstadt, Oggersheim und Dannstadt) vorerst bis zum 30.06.2026 umgesetzt.
Die Aktion beinhaltet folgende Schritte:
- Ein potentieller Neukunde eröffnet aufgrund einer Empfehlung ein neues Girokonto
- Bei Eröffnung gibt er den Namen und die Kontaktdaten der Person an, die ihn geworben hat
- Nach Prüfung und Erfüllung der Teilnahmebedingungen wird nach erfolgreichem Abschluss eine Prämie sowohl an den Werber, als auch an den Geworbenen ausgezahlt
Die detaillierten Bedingungen werden in den folgenden Schritten erläutert und müssen innerhalb von 6 Monaten nach Kontoeröffnung erfüllt sein.
Mit ihrer Teilnahme akzeptieren die Teilnehmer die vorliegenden Teilnahmebedingungen der VR Bank Rhein-Neckar eG, die in Bezug auf die Aktion uneingeschränkt bindend sind.
3) Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt ist jede volljährige, natürliche, geschäftsfähige Person (mit Wohnsitz in Deutschland). Die Teilnahme ist freiwillig und kann seitens der Teilnehmer vorzeitig und ohne Angabe von Gründen beendet werden. In diesem Fall entsteht keine Prämienberechtigung.
Die Entscheidung über den Prämien-Erhalt liegt bei der VR Bank Rhein-Neckar eG und ist endgültig. Die Prämien sind nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die VR Bank Rhein-Neckar eG kann nach eigenem Ermessen einen Ersatzpreis von gleichem oder höherem Wert stellen. Für eventuelle Steuern, die mit der Prämienannahme anfallen können, ist allein der Prämien-Erhaltende verantwortlich.
3a) Wer kann potentielle Neukunden werben (=Prämienempfänger)?
Eine Prämie kann nur an volljährige Werber ausgezahlt werden, welche zudem Kunde der VR Bank Rhein-Neckar eG sind. Eine Prämie fällt nicht an, falls der Werber sich selbst wirbt oder für Mitarbeiter der VR Bank Rhein-Neckar eG und deren Partner und Kinder.
3b) Wer kann geworben werden?
Geworben werden dürfen Volljährige, die in den vergangenen 12 Monaten noch kein Kunde der VR Bank Rhein-Neckar eG waren.
Die Prämie wird pro geworbenem Kunde jeweils an den Werber und Geworbenen nur einmalig ausgezahlt, auch wenn mehrere Produkte abgeschlossen wurden.
4) Prämienauszahlung
Die Auszahlung der Prämie für die Vermittlung des empfohlenen Interessenten erfolgt, sobald die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Der Geworbene eröffnet ein privates Girokonto (MeinGiro, MeinGiro Online+, MeinGiro Premium+, VR-PrimaGiro18+) mit aktiver Geschäftsverbindung (regelmäßiger Geldeingang von mind. 500€/Monat)
Die Auszahlung der Prämie kann nach Erfüllung der Bedingungen bis zu 8 Wochen dauern und erfolgt nur auf ein Girokonto der VR Bank Rhein-Neckar eG des Werbers und des Geworbenen. Änderungen, Anpassungen oder Beendigung des Angebotes bleiben vorbehalten.
Werbeaktivitäten im Rahmen der Aktion dürfen keinen politischen oder diffamierenden Inhalt haben. Wenn Kunden Werbemittel verwenden oder Inhalte auf Social Media öffentlich teilen möchten, ist die vorherige schriftliche Zustimmung der Bank erforderlich. Hierbei dürfen keine inhaltlichen Änderungen an den vorgegebenen Werbetexten oder Werbemitteln vorgenommen werden. Die Teilnahme ist für gewerbliche Vermittler bzw. Geschäftskunden nicht möglich. Die Bank behält sich das Recht vor, die Prämie nicht auszuzahlen, falls eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen nicht eingehalten wird.
5) Haftung
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der VR Bank Rhein-Neckar eG und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Aktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit die VR Bank Rhein-Neckar eG im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet.
Auf den Transport von Daten über das Internet hat die VR Bank Rhein-Neckar eG keinen Einfluss. Eine Haftung in Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, die zum Verarbeiten (z.B. Übertragen und Speichern) der Daten genutzt werden, ist ausgeschlossen.
Die VR Bank Rhein-Neckar eG haftet insbesondere nicht für Verschulden der Netzbetreiber, Provider oder sonstiger Transportunternehmen.
Die VR Bank Rhein-Neckar eG übernimmt keine Haftung bei
a. verloren gegangenen, verspäteten, falsch zugestellten, beschädigten, unkenntlich gemachten oder unleserlichen Informationen bei der Teilnahme,
b. Fehlern, Auslassung, Unterbrechung, Löschung, Defekt oder Verzögerung bei der Übertragung von Daten
c. Diebstahl oder Zerstörung sowie unautorisiertem Zugang zu und Veränderungen an Teilnehmerdaten
d. technischen, netzwerkbezogenen, die Telefonausrüstung betreffenden, elektronischen, Computer-, Internet-, Hard- und Software-Störungen jeglicher Art,
e. fehlerhafter Übertragung oder gescheitertem Empfang von Zugangsinformationen von der VR Bank Rhein-Neckar eG, die auf technischen Problemen beruhen, beispielsweise wegen Überlastung des Internets, sowie
f. jeder Verletzung oder Beschädigung des Computers eines Teilnehmers oder jeder anderen Person, die aufgrund der Teilnahme an der Aktion entstanden ist.
Die VR Bank Rhein-Neckar eG wird mit Auszahlung der Prämie von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet.
6) Vorzeitige Beendigung der Aktion oder Ausschluss einzelner Teilnehmer
Die VR Bank Rhein-Neckar eG behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.
Die VR Bank Rhein-Neckar eG behält sich vor, die Aktion oder die Teilnahme Einzelner zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die VR Bank Rhein-Neckar eG insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Fehlfunktionen, Störungen, Fälschungen, Viren oder ähnliche Schäden) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann (Missbrauch der Aktion, Beeinträchtigung der Administration, der Sicherheit, Integrität oder des Ablaufs der Aktion).
7) Datenschutz
Informationen finden Sie hierzu unter https://www.vrbank.de/datenschutz.html
8) Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
Veranstalter der Aktion:
VR Bank Rhein-Neckar eG
Augustaanlage 61
68165 Mannheim