Vermögensaufstellung

§ 18 des Kreditwesengesetzes (KWG) verlangt von Finanzdienstleistern regelmäßig die Überwachung der Kreditwürdigkeit ihrer Geschäftskunden. Daher sind die Unternehmer regelmäßig zur Offenlegung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse an ihre Bank verpflichtet. Die hier als Excel-Datei zur Verfügung gestellte Übersicht weist Ihnen alle dafür notwendigen Angaben aus und enthält automatisch die passenden Berechnungsformeln.

Transparenz auf einen Blick

So erfüllen Sie ganz einfach nicht nur der Bank gegenüber Ihre Pflicht. Die Vermögensaufstellung ist auch für Sie selbst ein sehr nützliches Übersichts- und Überwachungsinstrument: In den verschiedenen Arbeitsblättern erfassen und verändern Sie kontinuierlich die Werte

 

  • Ihrer Immobilien
  • Ihrer Lebensversicherungen
  • Ihres Geldvermögens
  • Ihrer Beteiligungen
  • Sonstigen Sachvermögen
  • Ihrer Verbindlichkeiten/Leasing-Verpflichtungen
  • Ihrer Eventualverbindlichkeiten/Bürgschaften.