

Standard zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung
Wen betrifft der Common Reporting Standard?
Dem Common Reporting Standard unterliegen nicht nur Banken: Neben Finanzinstituten sind auch bestimmte Versicherungsunternehmen – zum Beispiel Lebensversicherungsunternehmen – betroffen.
Wer ist meldepflichtig?
Der CRS betrifft Konten und Depots von
- natürlichen Personen, die im Ausland steuerlich ansässig sind,
- Unternehmen, die im Ausland steuerlich ansässig sind,
- bestimmten Gesellschaften, die ihre Erträge zum Großteil aus Finanzanlagen beziehen, an denen Personen mit steuerlicher Ansässigkeit im Ausland zu mindestens 25 Prozent beteiligt sind.
Wir sind daher in diesen Fällen nach dem FinanzkontenInformationsaustauschgesetz dazu verpflichtet, die betreffenden Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.
Wer erhält meine Informationen?
Im Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz steht außerdem, dass Gesellschaften oder Unternehmen generell gemeldet werden, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben.
Das BZSt leitet diese Daten an andere Staaten weiter und erhält im Austausch Daten ausländischer Finanzinstitute über Steuerpflichtige, die in Deutschland ansässig sind.
Welche Informationen meldet meine Bank dem Fiskus?
Ihre VR Bank Rhein-Neckar eG meldet dem BZSt:
- Name,
- Anschrift,
- Kontonummer,
- Guthaben,
- Zinsen,
- Dividenden,
- Veräußerungsgewinne aus Finanzvermögen,
- Ansässigkeitsstaat,
- ausländische Steueridentifikationsnummer,
- bei natürlichen Personen: Geburtsdatum und Geburtsort.
So funktioniert die Überprüfung
Aufforderung zur Selbstauskunft
Wir sind als Bank verpflichtet, Neukundinnen und Neukunden zu fragen, ob sie im Ausland steuerlich ansässig sind. Ohne diese Auskunft dürfen wir kein Konto für Sie eröffnen.
Im OnlineBanking können Sie die Selbstauskunft zu Ihren Steuerdaten abgeben.
Prüfung von Neukundinnen und Neukunden
Eine Prüfung wird außerdem in folgenden Fällen ausgelöst:
- Wenn nur eine Telefonnummer im Meldeland, aber keine deutsche vorliegt.
- Wenn die aktuelle Post- oder Hausadresse im Meldeland liegt
- oder wenn die aktuell gültige Handlungs- oder Verfügungsvollmacht/Zeichnungsberechtigung zugunsten einer Person mit Anschrift in einem Meldeland liegt.
Wenn wir bei Ihnen eines der zuvor genannten Anzeichen entdecken, informieren wir Sie.
Bestätigen oder Widerlegen der steuerlichen Ansässigkeit
Sie können uns auf unsere Anfrage hin bestätigen, dass Sie im Ausland ansässig sind. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, unsere Hinweise durch bestimmte Belege zu widerlegen.
Einreichen der Dokumente
Wenn Sie bestätigen, dass Sie im Ausland steuerlich ansässig sind, übermitteln wir Ihre steuerlichen Daten jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern. Falls Sie nicht im Ausland ansässig sind, sind wir nicht mehr zur Meldung verpflichtet. Wenn wir keine Rückmeldung erhalten, müssen wir die Kontodaten melden.
Weitere Informationen
Informationen der OECD
896 KB
Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz
106 KB
Informationen des deutschen Bundestages
Informationen des deutschen Bundestages
Haben Sie noch Fragen zum Common Reporting Standard?
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