Meldepflicht für US-amerikanische Konto- und Depotinhaberinnen und -inhaber
Jetzt informierenWer ist betroffen?
- Kundinnen und Kunden, die die US-Staatsangehörigkeit besitzen oder in den USA steuerlich ansässig sind.
- Kundinnen und Kunden mit einem US-Bezug – zum Beispiel mit einer Adresse oder einem Postfach in den USA.
- Konten und Depots von natürlichen Personen und Unternehmen bzw. Gesellschaften, an denen US-Personen zu mindestens 25 Prozent beteiligt sind.
- Übrigens: Auch Versicherungen müssen über US-amerikanische Kundinnen und Kunden informieren, wenn sie bestimmte Renten- und Lebensversicherungen abgeschlossen haben.
Wann erfolgt die Meldung?
Wenn wir einen US-Bezug feststellen, werden wir Sie bitten, Ihren US-Steuerstatus zu klären. Bestätigen Sie uns Ihre US-Steuerpflicht oder reagieren Sie nicht, geben wir Ihre Steuerdaten weiter. Beweisen Sie uns durch Dokumente, dass Sie keinen US-Bezug haben, sind wir zu keiner Meldung aufgrund von FATCA verpflichtet.
Sind an einem Unternehmen US-Personen unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 25 Prozent beteiligt und stammen die Erträge mehrheitlich aus Finanzanlagen, müssen wir die amerikanische Finanzverwaltung über das Unternehmen sowie die US-Personen informieren. Bei Gesellschaften oder Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in den USA haben, muss generell eine Meldung erfolgen.
Was wird gemeldet?
- Persönliche Daten der Kundin bzw. des Kunden
- Konto- und Depotstand am Ende eines Kalenderjahres bzw. unmittelbar vor einer Kontoschließung
- Depots: Zinsen, Dividenden und andere Erträge (jeweils brutto) sowie Bruttoerlöse aus Einlösung, Veräußerung oder Abtretung
- Einlagekonten: Bruttozinserträge
- Andere Anlageformen: Bruttoerträge
Hintergrundinformationen
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Wir helfen Ihnen gern weiter
Geben Sie Ihre Selbstauskunft zu den Steuerdaten einfach im OnlineBanking ab. Bei Fragen zu FATCA oder Ihrem individuellen Fall beraten wir Sie gerne persönlich.