- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR Bank Rhein-Neckar eG und die Menschen darin.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer VR Bank Rhein-Neckar eG besteht aus drei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Wir für hier
Was bewegt unsere Vorstände? Dr. Michael Düpmann, Dr. Konrad Braun und Jürgen Gärtner erzählen in kurzweiligen Videos, was die VR Bank Rhein-Neckar eG für sie so einzigartig macht. Die Filme gewähren einen sehr persönlichen Blick auf das, was den dreien besonders am Herzen liegt – beruflich als Vorstand und privat als Familienmensch.
Interview Dr. Michael Düpmann
Vorsitzender des Vorstandes der VR Bank Rhein-Neckar eG
Interview Dr. Konrad Braun
Mitglied des Vorstandes bei der VR Bank Rhein-Neckar eG
Interview Jürgen Gärtner
Mitglied des Vorstandes bei der VR Bank Rhein-Neckar eG
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.