Ihre Mitarbeiter haben das Recht, einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Von einer attraktiven Lösung zur Entgelt-Umwandlung profitieren auch Sie als Arbeitgeber.
Betriebliche Vorsorge
Die richtige Lösung finden
Das sind die Durchführungswege
Bei der Direktversicherung schließen Sie als Arbeitgeber eine Lebensversicherung für Ihre Mitarbeiter ab. Wegen des geringen Verwaltungs-Aufwands eignet sie sich besonders für kleinere Unternehmen.
Beiträge werden vorsichtig angelegt
Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungs-Aufsicht. Für die Anlage der Beiträge gelten deshalb strenge Regeln. Die Leistungen setzen sich zusammen aus einem garantierten Teil und der so genannten Überschuss-Beteiligung.
Die Vorteile der Direktversicherung im Überblick
- Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgelt-Umwandlung ist erfüllt
- Sehr geringer Verwaltungs-Aufwand
- Bilanzneutral
- Kein Versorgungs-Risiko, Ansprüche des Arbeitnehmers richten sich unmittelbar gegen die Versicherungs-Gesellschaft
- Einsparung von Lohnnebenkosten möglich
- Keine Beiträge an Pensions-Sicherungs-Vereine zu zahlen
Zusammen mit unserem Partner in der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken R+V Versicherung bieten wir Ihnen passende Lösungen für alle Varianten der betrieblichen Altersversorgung.
Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Einrichtungen. Oft werden sie von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Es gibt jedoch auch offene Pensionskassen. Sie bieten ihre Dienste bundesweit an.
Vermögen wird konservativ angelegt
Pensionskassen unterliegen der staatlichen Finanzaufsicht, die sie wie Versicherungen behandelt. Pensionskassen müssen daher ihr Vermögen konservativ anlegen. Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch auf zugesagte Leistungen an die Pensionskasse.
Die Vorteile der Pensionskasse im Überblick
- Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgelt-Umwandlung ist erfüllt
- Beitrags-Zusage mit Mindestleistung möglich
- Bilanzneutral
- Kein Versorgungs-Risiko, Ansprüche des Arbeitnehmers richten sich unmittelbar an die Pensionskasse
- Bei Entgelt-Umwandlung besteht Sozialversicherungs-Freiheit der Beiträge von bis zu vier Prozent der Beitrags-Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Keine Beiträge an Pensions-Sicherungs-Verein zu zahlen
Zusammen mit unseren Partnern in der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken R+V Versicherung bieten wir Ihnen passende Lösungen für alle Varianten der betrieblichen Altersversorgung.
Pensionsfonds sind vom Betrieb unabhängige, rechtlich selbstständige Einrichtungen. Sie werden nicht wie Versicherungen behandelt. Sie bieten deshalb bessere Rendite-Chancen bei einem höheren Risiko.
Neuer Weg der betrieblichen Altersversorgung
Pensionsfonds gibt es in Deutschland erst seit 2002. Sie unterliegen der staatlichen Finanzaufsicht, können ihr Vermögen aber frei am Kapitalmarkt anlegen. Die Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch auf die zugesagten Leistungen an den Pensionsfonds.
Ihre Vorteile
- Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgelt-Umwandlung mit Möglichkeit der Riester-Förderung ist erfüllt
- Beitrags-Zusage mit Mindestleistung möglich
- Bilanzneutral
- Kein Versorgungs-Risiko, Ansprüche des Arbeitnehmers richten sich unmittelbar an den Pensionsfonds
- Bei Entgelt-Umwandlung besteht Sozialversicherungs-Freiheit der Beiträge von bis zu vier Prozent der Beitrags-Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
Zusammen mit unseren Partnern in der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken R+V Versicherung bieten wir Ihnen passende Lösungen für alle Varianten der betrieblichen Altersversorgung.
Sprechen Sie uns an. Wir stellen bei Bedarf den Kontakt zu weiteren Experten her.
Unterstützungs-Kassen sind rechtlich selbstständige Einrichtungen eines oder mehrerer Unternehmen. Sie gelten als „verlängerter Arm“ des Arbeitgebers und bieten ihm relativ großen Gestaltungs-Spielraum.
Arbeitgeber garantiert die Leistung
Unterstützungs-Kassen unterliegen keiner staatlichen Finanzaufsicht und sind frei in der Anlage ihres Vermögens. So dürfen sie beispielsweise Kapital an beteiligte Unternehmen ausleihen. Ähnlich wie bei der Direktzusage garantieren Sie als Arbeitgeber die zugesagten Leistungen. Gegen die damit verbundenen Risiken können Sie sich mit einer Rückdeckungs-Versicherung absichern.
Ihre Vorteile
- Bilanzneutral
- Bei Entgelt-Umwandlung besteht Sozialversicherungs-Freiheit der Beiträge von bis zu vier Prozent der Beitrags-Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Mitarbeiter können mehr als vier Prozent ihres Gehalts steuerfrei umwandeln.
- Sie zahlen keine Sozialabgaben, wenn Sie als Arbeitgeber die Beiträge finanzieren.
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Sprechen Sie uns an. Wir stellen bei Bedarf den Kontakt zu weiteren Experten her.
Bei der Direktzusage zahlen Sie Ihren Beschäftigten eine Betriebsrente. In der Regel ist dies eine freiwillige soziale Leistung. Mitarbeiter können aber auch Teile des Gehalts hierfür umwandeln.
Rückdeckungs-Versicherung sinnvoll
Bei der Direktzusage tragen Sie die betriebliche Altersversorgung komplett selbst. Für zugesagte Leistungen bilden Sie Rückstellungen in der Bilanz und verringern damit den zu versteuernden Gewinn. Gleichzeitig tragen Sie jedoch ein hohes finanzielles Risiko, wenn Sie zum Beispiel Renten früher oder länger als geplant zahlen müssen. Gegen solche betriebsfremden Risiken können Sie sich mit einer Rückdeckungs-Versicherung absichern.
Ihre Vorteile
- Pensions-Rückstellungen können als Aufwand steuerlich geltend gemacht werden
- Pensions-Auszahlungen sind Betriebs-Ausgaben
- Liquiditäts-Vorteil, da Mittel im Unternehmen bleiben
- Erträge sind frei verwendbar
- Die Beiträge der Arbeitnehmer sind einkommensteuerfrei
- Sie zahlen keine Sozialabgaben, wenn Sie als Arbeitgeber die Beiträge finanzieren
Zusammen mit unseren Partnern in der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken R+V Versicherung bieten wir Ihnen passende Lösungen für alle Varianten der betrieblichen Altersversorgung.
Sprechen Sie uns an. Wir stellen bei Bedarf den Kontakt zu weiteren Experten her.
Finanzierung der Beiträge
Sie können Ihre Mitarbeiter finanziell beim Aufbau ihrer Betriebsrenten unterstützen – müssen es aber nicht. Wenn die Beschäftigten ihre Beiträge komplett selbst erbringen, ist dies eine zusätzliche private Vorsorge. Sie wird nur über den Betrieb abgewickelt.
Sie entscheiden, welcher Weg zu Ihnen passt
Welchen Weg Sie Ihren Mitarbeitern zur Gehalts-Umwandlung anbieten, können Sie relativ frei entscheiden. Zu beachten sind jedoch etwaige Vorschriften in Tarifverträgen. Ein konkreter Weg ist darin aber selten bestimmt.
Zusammen mit unseren Partnern in der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken bieten wir Ihnen passende Lösungen für alle Durchführungswege.
Ihrem Unternehmen stehen fünf Wege zur betrieblichen Altersversorgung offen. Jeder hat andere Stärken. Wählen Sie den, der am besten zu Ihnen passt. Hier finden Sie einige Entscheidungs-Kriterien.
Wichtige Merkmale der einzelnen Wege
Den rechtlichen Anspruch auf Gehalts-Umwandlung erfüllen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Bieten Sie dagegen Unterstützungs-Kasse oder Direktzusage an, kann ein Mitarbeiter eine Direktversicherung verlangen.
Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse sind die Wege mit relativ geringem Verwaltungs-Aufwand. Die komplette Abwicklung liegt bei externen Unternehmen. Gegen sie richten sich auch die Ansprüche der Mitarbeiter.
Bei Direktzusage und Unterstützungs-Kasse garantieren Sie als Arbeitgeber unmittelbar die Altersvorsorge. Sie tragen damit auch die so genannten Versorgungs-Risiken. Zum Beispiel, dass ehemalige Mitarbeiter sehr lange leben und die Rente lange gezahlt wird.
Bei Direktzusagen, Unterstützungs-Kassen und Pensionsfonds müssen Unternehmen Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein zahlen. Im Falle einer Insolvenz steht er für die laufenden Renten und bestehenden Ansprüche der Beschäftigten ein.
Zusammen mit unseren Partnern in der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken bieten wir Ihnen passende Lösungen für alle Durchführungs-Wege.
Mit allen fünf Formen der betrieblichen Altersversorgung können Sie Steuern und Sozialabgaben sparen. Dabei wird unterschieden, ob Sie oder Ihre Beschäftigten die Beiträge für die Rente finanzieren.
Arbeitgeber finanziert Beiträge
Finanzieren Sie die Betriebsrente Ihrer Mitarbeiter ganz oder teilweise, gelten die Einzahlungen als Betriebsausgaben. Sie schmälern also den Gewinn und damit Ihre Steuern.
Sie sparen außerdem bei der Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungs-Kasse bei den Sozialabgaben. Arbeitgeber können Ihre Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung steuerfrei in die Unterstützungs-Kasse einzahlen.
Mitarbeiter finanziert Beiträge
Für Arbeitnehmer ist ein Anlagebetrag von bis zu 4 Prozent der Beitrags-Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-GRV) bei der Direktversicherung, Pensionskasse oder dem Pensionsfonds lohnsteuerfrei.
Des Weiteren sind die Beiträge zu Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungs-Kasse oder Direktzusage bis zu 4 Prozent der BBG-GRV auch sozialversicherungsfrei.