Common Reporting Standard für Firmenkunden

Meldepflicht für Konto- und Depotinhaber mit steuerlicher Ansässigkeit im Ausland

Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein Standard zum zwischenstaatlichen Datenaustausch der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD). Ziel ist es, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Bisher haben sich über 90 Staaten – darunter Deutschland – darauf verständigt, Kontodaten von Kunden anhand dieses Standards untereinander auszutauschen. Das bedeutet, dass deutsche Finanzinstitute ihre Bestands- und Neukunden daraufhin überprüfen müssen, ob sie im Ausland steuerlich ansässig sind. Ist dies der Fall, werden die Kunden mit Kontodaten an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet, das diese Daten mit anderen Staaten austauscht.

Häufige Fragen zum Common Reporting Standard

Warum muss meine Bank steuerlich relevante Informationen über Kunden mit steuerlicher Ansässigkeit im Ausland melden?

Deutschland und viele andere Länder sind am 29. Oktober 2014 einem internationalen Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen beigetreten. Mittlerweile haben sich über 90 Staaten und Gebiete an diesem Abkommen beteiligt. Ziel des Austauschs von Steuerinformationen ist es, dass die deutschen Finanzbehörden regelmäßig Finanzinformationen aus dem Ausland erhalten und so eine gerechte Besteuerung sicherstellen.
Damit Deutschland seine Verpflichtungen aus dem Abkommen erfüllen kann, hat es durch das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) vom 21. Dezember 2015 alle deutschen Finanzinstitute und bestimmte Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, ab dem 1. Januar 2016 Kundendaten von im Ausland ansässigen Kunden zu erheben und diese an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.

Ab wann tritt der Common Reporting Standard (CRS) in Kraft?

Seit dem 1. Januar 2016 müssen deutsche Finanzinstitute bestehende Konten entweder als meldepflichtige oder nicht meldepflichtige Konten qualifizieren. Es gilt eine Frist von zwei Jahren. Bei Kunden, die zum 31. Dezember 2015 ein Anlagevermögen von mehr als 1 Million US-Dollar hatten, gilt eine verkürzte Frist von zwölf Monaten. Zudem werden alle Neukunden nach ihrer steuerlichen Ansässigkeit befragt. Bis 31. Juli 2017 wurden die Daten aus 2016 gemeldet. Seit 2017 werden die Daten jährlich gemeldet.

Wann genau bin ich steuerlich im Ausland ansässig?

Das richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des jeweiligen Staates. Anknüpfungspunkte sind dabei Merkmale wie der Unternehmenssitz oder der Sitz der Geschäftsleitung. Es ist möglich, in mehreren Staaten gleichzeitig steuerlich ansässig zu sein.

Wie viele Staaten nehmen an dem Abkommen teil?

Weltweit haben sich über 90 Staaten und Gebiete auf das neue Gesetz (FKAustG) verständigt. Weitere Staaten können im Laufe der Zeit hinzutreten. Deswegen darf die Bank schon jetzt alle ihre Kunden befragen – nicht nur die aus den derzeit teilnehmenden Staaten (§ 6 Abs. 1 FKAustG).

Warum darf die Bank die Daten des Kunden weitergeben?

Die durch das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz verpflichteten Banken haben die Daten und Informationen nach § 3 Abs. 2 dieses Gesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Nach § 8 dieses Gesetzes müssen Banken die so gewonnenen Kundendaten weitergeben.