Neue gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union erfordern weitere Änderungen in unseren Bedingungen
Inzwischen gibt es neue gesetzliche Vorgaben der EU, die unter anderem Echtzeitüberweisungen betreffen. Wir haben unsere Bedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis dahingehend aktualisiert. Diese Änderungen werden mit Ihrer Zustimmung am 5.10.2025 wirksam.
Was regelt die EU-Vorgabe zur Echtzeitüberweisung?
Die EU hat eine neue gesetliche Vorgabe zur Echtzeitüberweisung (Instant Payment) beschlossen. Ab Herbst 2025 müssen Banken innerhalb der EU sicherstellen, dass Überweisungen in Euro rund um die Uhr innerhalb von 10 Sekunden beim Empfänger ankommen – auch an Wochenenden und Feiertagen.
Die EU-Richtlinie verpflichtet Banken außerdem, vor jeder Überweisung den Empfänger-Namen mit der IBAN abzugleichen, um Fehler und Betrug zu vermeiden. Um diese neuen Vorgaben rechtlich umsetzen zu können, benötigen wir Ihre Zustimmung zur Anpassung unserer Bedingungen für den Überweisungsverkehr.
Weitere Details zur EU-Vorgabe finden Sie auf unserer Ratgeber-Seite: