Jetzt schon an morgen denken - alle Informationen zur Frühstart-Rente
Voraussichtlich ab dem 01. Januar 2027 soll der Staat jedem minderjährigen Kind ab 6 Jahren für eine private Altersvorsorge 10 Euro pro Monat zahlen. Die Frühstart-Rente ist ein Projekt aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD und ist Teil der geplanten Rentenreform.
Aktuell sind noch viele Details zur Umsetzung unklar. Bei uns erhalten Sie aktuelle Informationen und mehr rund um das Thema Frühstart-Rente.
Die wichtigsten Punkte zur geplanten Frühstart-Rente
- Geplanter Start: 01. Januar 2027
Die Bundesregierung plant, sie schrittweise beginnend mit dem Jahrgang 2020 rückwirkend ab 2026 einzuführen. (Stand Mai 2026) - Aktueller Stand: Eine endgültige gesetzliche Verabschiedung wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet.
- Förderung: 10 Euro pro Monat für ein "individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorge-Depot".
- Auszahlung: Mit dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters.
Voraussetzungen (Stand Mai 2026)
- Das Kind muss zwischen 6 und 18 Jahren alt sein, in Deutschland leben sowie eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen (Schule, Hochschule, Berufsschule).
- Abschluss eines Vertrags für ein förderfähiges Altersvorsorge-Produkt.
Vorteile:
- Erträge bleiben bis zur Rente steuerfrei
- Private Zuzahlungen sollen möglich sein
- Nach dem 18. Lebensjahr soll das Kind das Depot privat weiter besparen können. Details dazu sind noch unklar
Wie soll Frühstart-Rente voraussichtlich funktionieren?
Nach dem aktuellen Stand (13.05.2026) der politischen Planung könnte die Frühstart-Rente so funktionieren:
- Eltern oder gesetzliche Vertreter schließen für ihr minderjähriges Kind ab dem 6. Lebensjahr ein förderfähiges Vorsorgeprodukt ab.
- Der Staat zahlt monatlich 10 Euro in das Depot ein, solange das Kind eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht und unter 18 Jahre alt ist.
- Ab dem 18. Lebensjahr kann das Kind entscheiden, weiterhin Geld in das Depot einzuzahlen.
- Das angesparte Kapital wird mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ausgezahlt.
Was ist an der Frühstart-Rente noch unklar?
Einige Details zur Frühstart-Rente sind noch offen und befinden sich in Klärung. Aktuell sind beispielsweise folgende Punkte noch nicht im Detail festgelegt:
- Der Start am 01. Januar 2027 ist bisher nicht verabschiedet.
- Die genauen Anforderungen an das „individuelle, kapitalgedeckte und privatwirtschaftlich organisierte Altersvorsorgedepot“.
- Die Höhe des Betrags, der nach dem 18. Lebensjahr eingezahlt werden kann.
- Die Nachweispflichten der Voraussetzungen z. B. für den Besuch einer Schule.
- Die Informationsmöglichkeiten über den aktuellen Stand des Depots.
- Der genaue Ablauf der Depoteröffnung.
- Wir halten Sie auf dem Laufenden. Auf dieser Seite informieren wir Sie rund um das Thema Frühstart-Rente.
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