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Kind knutscht Mutter beim Fruehstueck im Hotel, Maria Alm, Salzburger Land, Oesterreich

Frühstart-Rente für Ihr Kind

Früh vorsorgen mit staatlicher Unterstützung? Ab 2027 soll es 10 Euro pro Monat für Ihr Kind ab dem 6. Lebensjahr geben. Hier halten wir Sie auf dem Laufenden.

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    Voraussichtlich ab dem 01. Januar 2027 soll der Staat jedem minderjährigen Kind ab 6 Jahren für eine private Altersvorsorge 10 Euro pro Monat zahlen. Die Frühstart-Rente ist ein Projekt aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD und ist Teil der geplanten Rentenreform. 

    Aktuell sind noch viele Details zur Umsetzung unklar. Bei uns erhalten Sie aktuelle Informationen und mehr rund um das Thema Frühstart-Rente.

    Die wichtigsten Punkte zur geplanten Frühstart-Rente

    • Geplanter Start: 01. Januar 2027 
      Die Bundesregierung plant, sie schrittweise beginnend mit dem Jahrgang 2020 rückwirkend ab 2026 einzuführen. (Stand Mai 2026)
    • Aktueller Stand: Eine endgültige gesetzliche Verabschiedung wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet. 
    • Förderung: 10 Euro pro Monat für ein "individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorge-Depot".
    • Auszahlung: Mit dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters.

    Voraussetzungen (Stand Mai 2026)

    • Das Kind muss zwischen 6 und 18 Jahren alt sein, in Deutschland leben sowie eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen (Schule, Hochschule, Berufsschule).
    • Abschluss eines Vertrags für ein förderfähiges Altersvorsorge-Produkt.

    Vorteile:

    • Erträge bleiben bis zur Rente steuerfrei 
    • Private Zuzahlungen sollen möglich sein
    • Nach dem 18. Lebensjahr soll das Kind das Depot privat weiter besparen können.  Details dazu sind noch unklar

    Wie soll Frühstart-Rente voraussichtlich funktionieren?

    Nach dem aktuellen Stand (13.05.2026) der politischen Planung könnte die Frühstart-Rente so funktionieren: 

    1. Eltern oder gesetzliche Vertreter schließen für ihr minderjähriges Kind ab dem 6. Lebensjahr ein förderfähiges Vorsorgeprodukt ab.
    2. Der Staat zahlt monatlich 10 Euro in das Depot ein, solange das Kind eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht und unter 18 Jahre alt ist.
    3. Ab dem 18. Lebensjahr kann das Kind entscheiden, weiterhin Geld in das Depot einzuzahlen.
    4. Das angesparte Kapital wird mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ausgezahlt.

    Was ist an der Frühstart-Rente noch unklar?

    Einige Details zur Frühstart-Rente sind noch offen und befinden sich in Klärung. Aktuell sind beispielsweise folgende Punkte noch nicht im Detail festgelegt: 

    • Der Start am 01. Januar 2027 ist bisher nicht verabschiedet.
    • Die genauen Anforderungen an das „individuelle, kapitalgedeckte und privatwirtschaftlich organisierte Altersvorsorgedepot“.
    • Die Höhe des Betrags, der nach dem 18. Lebensjahr eingezahlt werden kann.
    • Die Nachweispflichten der Voraussetzungen z. B. für den Besuch einer Schule.
    • Die Informationsmöglichkeiten über den aktuellen Stand des Depots.
    • Der genaue Ablauf der Depoteröffnung.

     

    • Wir halten Sie auf dem Laufenden. Auf dieser Seite informieren wir Sie rund um das Thema Frühstart-Rente.

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