nach wie vor bestimmte die Coronapandemie unser aller Lebensumstände und beeinflusste natürlich ebenso die Geschäftstätigkeit unserer VR Bank Rhein-Neckar eG. Die Mehrzahl unserer Gremiensitzungen haben wir gemischt-virtuell durchgeführt. Im Jahr 2021 fanden fünf Sitzungen des Gesamtgremiums und mehrfach Sitzungen der Fachausschüsse statt, in denen wir uns mit dem Vorstand beraten und die notwendigen Beschlüsse herbeigeführt haben. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung waren wir stets eingebunden. Wir haben die Arbeit des Vorstands und die Umsetzung der gefassten Beschlüsse überprüft.
Diese Kontrollfunktion gehört zu unseren zentralen Aufgaben des Aufsichtsrats. Zudem haben wir auch 2021 die VR Bank Rhein-Neckar bei wichtigen Entscheidungen und wenn es darum ging, die Bank weiterzuentwickeln, beraten. Unsere Kontroll- und Beratungsfunktionen und die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben haben wir mit größter Sorgfalt wahrgenommen.
Der Vorstand informierte uns in den Sitzungen 2021 mindestens vierteljährlich über die Lage und die Entwicklung der Bank sowie über alle bedeutsamen Geschäftsvorfälle. Dazu stellte er uns Dokumentationen und Unterlagen über die Geschäftspolitik und -strategie, die wirtschaftliche Entwicklung der Genossenschaft, die Risikosituation, die Einhaltung der bankaufsichtsrechtlichen Grundsätze und die Unternehmensplanung der Bank zur Verfügung.
Die Vertreterversammlung hat am 17.05.2021 Frau Annette Kollmar sowie die Herren Prof. Linus Hofrichter und Andreas Schmidt für je eine weitere Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt. Diese Kontinuität sehen wir als vorteilhaft an und wahren diese auch bei der Bildung der Ausschüsse. So hat der Aufsichtsrat wiederum den Ausschuss für Vorstands- und Personalangelegenheiten sowie den Risiko- und Investitionsausschuss gebildet. Auf eigenen Wunsch legte Frau Nina Müller-Held zum 31.03.2021 ihr Mandat nieder. Frau Sabine Ewald rückte als Arbeitnehmervertreterin am 01.04.2021 in das Gremium nach.
Den Jahresbericht der Internen Revision und die Jahresberichte zu Compliance und Geldwäscheprävention haben wir erörtert. Den Investitionsplan 2021 haben wir besprochen und genehmigt sowie die Vergütungssystematik für angemessen befunden. Auch die Konditionsgestaltung im Kundengeschäft haben wir geprüft und für geeignet befunden.